Bauleitpläne

laufende Bauleitplanverfahren

Öffentliche Auslegung

Der Marktgemeinderat hat am 08.04.2025 beschlossen den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern West“ i.d.F vom 07.04.2025 öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern West“ befindet sich im Bereich Linsenbergweg 1. Konkret sind folgende Flurstücke betroffen:
Flurnummer 281/1 und 277, Gemarkung Kraiburg a. Inn.
Wesentliches Ziel der Planung ist eine Nachverdichtung in Form eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zu ermöglichen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und seine Begründung, werden vom
25.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025
im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert wird.

Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:

Öffentliche Auslegung

Der Marktgemeinderat hat am 11.03.2025 beschlossen den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kumpfmühle“ i.d.F vom 27.02.2025 öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kumpfmühle“ befindet sich zwischen der Straße „An der Kumpfmühle“ und der Staatsstraße (St 2092) und grenzt an die Wohnobjekte An der Kumpfmühle 5, 7, 9, 11 und 12 sowie Perschl 1 an. Konkret sind folgende Flurstücke betroffen:
Flurnummer 1897/8, 1516/1, 1516/2, 1519/5, Gemarkung Guttenburg. Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern im Sinne der Nachverdichtung.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und seine Begründung, werden vom
25.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025
im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert wird.

 

Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:

Öffentliche Auslegung

Der Marktgemeinderat hat am 25.04.2023 beschlossen den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern West“ i.d.F vom 03.03.2023 öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern West“ befindet sich südlich zum Alten- und Pflegeheim in der Bahnhofstraße. Konkret sind folgende Flurstücke betroffen:
Flurnummer 249, 249/4, 249/5, 331/9, 331/10, Gemarkung Kraiburg a. Inn. 
Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für das bestehende Mischgebiet im Sinne der Nachverdichtung.


Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und seine Begründung, werden vom
25.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025
im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert wird.

 

Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:

Inkrafttreten

Der Markgemeinderat Kraiburg a. Inn hat die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Alten- und Pflegeheim“ als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 14.08.2025 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Alten- und Pflegeheim“ in Kraft.

 

Die Verfahrensunterlagen stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.

Inkrafttreten

er Markgemeinderat Kraiburg a. Inn hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Jettenbacher Straße“ als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 14.08.2025 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Jettenbacher Straße“ in Kraft.

 

Die Verfahrensunterlagen stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.

Inkrafttreten

Der Gemeinderat des Marktes Kraiburg a.Inn hat mit Beschluss vom 18.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 30 „Sondergebiet Photovoltaik Kolbing“ i.d.F. vom 18.06.2024 als Satzung beschlossen. 

Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 30 „Sondergebiet Photovoltaik Kolbing“ in Kraft.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Nähe des Ortsteils „Kolbing“ und umfasst die Fl.Nrn. 986 (Teilfläche), 986/1 (Teilfläche), Gemarkung Maximilian.
 

Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:

Wirksamwerden

Mit Bescheid vom 12.02.2025 Az.: 41-Blp074/22 hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die 17.Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Wanklbachtals, (Gebiet an der Trostberger Straße ab Hausnummer 24 bis Hausnummer 62), Fl.Nrn. Flurnummern 742, 744, 739 (TF), 739/7, 739/5 (TF), 739/1 (TF), 739/2, 739/6, 739/3, 730/1, 724, 724/2, 725, 724/1, 729 (TF) Straße, 727, 712/3 (TF), 692 (TF) Bach, 722/1, 722/2, 723 Straße, 720, 721, 721/1, 718, 715 (TF), 717/1 (TF), 717 (TF), 714, 713, 715/1, 847/5 (TF), 817/2, 712/6 (TF), 711/2, 711, 712/2 der Gemarkung Maximilian, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde am 19.02.2025 durch ortüblichen Aushang gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Kraiburg a. Inn wirksam.

Wirksamwerden

Mit Bescheid vom 12.02.2025, Az.: 41-Blp036/23 hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 30 „Sondergebiet Photovoltaik Kolbing“ (Fl.Nrn. 986 (Teilfläche) und 986/1 (Teilfläche) der Gemarkung Maximilian genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde am 19.02.2025 durch ortüblichen Aushang gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Kraiburg a. Inn wirksam.

Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „EDEKA“ gemäß § 12 BauGB sowie die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

 

Folgende Planungen sind beabsichtigt:
Ausweisung von Flächen für die Nutzung als Sondergebiet für Einzelhandel zur Errichtung und Betrieb eines Lebensmittel-Vollsortimentsmarktes.


Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird der Markt Kraiburg a.Inn Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:

Inkrafttreten

Der Gemeinderat des Marktes Kraiburg a.Inn hat mit Beschluss vom 16.01.2024 die 22. Änderung des Bebauungsplanes „Bleicherfeld“ i.d.F. vom 16.01.2024 als Satzung beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung erfolgte als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB.
Dieser Beschluss wurde am 08.02.2024 an den Amtstafeln des Marktes Kraiburg a. Inn gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 22. Änderung des Bebauungsplanes „Bleicherfeld“ in Kraft.

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